Neben Ärzten gibt es viele weitere Berufe im Gesundheitswesen, die für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Patienten tätig sind. Zu diesen sogenannten „nichtärztlichen Heilberufen“ gehört auch die Ergotherapie.

Ein Ergotherapeut hat die verantwortungsvolle Aufgabe, durch die Möglichkeiten seines therapeutischen Spektrums einen Menschen, der krank oder behindert ist, in seiner Lebensqualität positiv zu beeinflussen und eine mögliche Heilung zu unterstützen. Ein Ergotherapeut führt seine Therapie immer auf der Basis einer ärztlichen Verordnung durch

Ein ausgebildeter Ergotherapeut kann aufgrund der Diagnose, die ein Arzt gestellt hat, eine eigenständige Befunderhebung für einen Patienten erstellen. Auch die Festlegung eines therapeutischen Behandlungsplanes liegt im Entscheidungsbereich des Ergotherapeuten.

In Absprache mit dem Patienten sollte der Ergotherapeut ein Ziel der Behandlung formulieren. Neben den therapeutischen Behandlungsmaßnahmen ist ein Ergotherapeut auch dafür zuständig, den Patienten mit notwendigen Hilfsmitteln oder geeigneten Maßnahmen am Arbeitsplatz zu unterstützen, die die Berufsausübung nach Krankheit oder einem Unfall wieder ermöglichen.

Wie und wen behandelt ein Ergotherapeut? Ein Berufsbild.

Die Einsatzgebiete, in denen ein Ergotherapeut mit seinen Behandlungsmaßnahmen Patienten positiv beeinflussen kann, sind sehr umfangreich. Neben dem gezielten Training von Aktivitäten im Alltag kommen bei der Arbeit am Patienten auch neurophysiologische und neurologische Behandlungskonzepte zum Einsatz. Für die Zielerreichung der Therapie können handwerkliche und kreative Fähigkeiten des Patienten geschult werden.

Die Patienten, die an einen Ergotherapeuten überwiesen werden, können beispielsweise unter psychosomatischen, psychiatrischen, neurologischen oder geriatrischen Krankheitsbildern leiden. Auch in der Kinderheilkunde gibt es zahlreiche Patienten, die unter sensorischen Problemen und Entwicklungsstörungen leiden. In vielen Fällen können Kinder von einer gezielten Ergotherapie profitieren.

Die Berufsaussichten von Ergotherapeuten

Ergotherapeut_Bild_fotolia

Ein Ergotherapeut kann in einer Fachklinik oder Reha-Einrichtung angestellt werden. Er kann jedoch auch als selbstständiger Therapeut seine eigene Praxis gründen. Die Ergotherapie entwickelt sich ständig weiter. Sie nimmt bereits heute in der therapeutischen Teamarbeit zum Wohle des Patienten eine bedeutende Rolle ein. Die Einsatzgebiete erweitern sich aufgrund des medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritts ständig. Bereits heute zeichnet sich ab, dass eine besonders gute und interessante berufliche Entwicklung möglich ist, wenn sich ein Ergotherapeut nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung weiter spezialisiert. Neben der Aneignung von besonderen Methoden ist auch eine Tätigkeit als Dozent denkbar. Heute stehen weiterführende Studiengänge zur Verfügung, um den Bachelorgrad oder ein Diplom zu erwerben.

Wer darf sich an einer Schule für Ergotherapie bewerben?

Jeder Bewerber für einen Ausbildungsgang zum Ergotherapeuten muss eine abgeschlossene Realschulausbildung, einen anderen gleichwertigen Abschluss oder einen Hauptschulabschluss mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung von einer Mindestdauer von zwei Jahren vorweisen können.

In den meisten schulischen Einrichtungen wird der Bewerber zu einem persönlichen Gespräch und/oder zu einem schriftlichen Aufnahmetest eingeladen, ehe er auf seine Bewerbung eine Zusage oder Ablehnung erhält. Die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens und die notwendigen Nachweise und Unterlagen können bei den jeweiligen Ausbildungsinstituten erfragt werden.

Wie verläuft die Ausbildung zum Ergotherapeuten?

Die Ausbildung zum Ergotherapeuten wird in speziellen Schulen angeboten. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Während der Ausbildung soll der Schüler sich die für den Beruf notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen können. Die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung beruht auf dem Gesetz über den Beruf des/der Ergotherapeut/-in vom 2. August 1999.

Danach müssen während des schulischen Teils der Ausbildung mindestens 2.700 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht an die Schüler vermittelt werden. Zu den Unterrichtsfächern gehören neben Gesetzeskunde, der Einführung in die Fachsprache, den Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene die Anatomie und die allgemeine Krankheitslehre zum Erwerb des medizinischen Basiswissens.

Parallel dazu werden die ergotherapeutischen Behandlungsverfahren gelehrt. Zur Ausbildung gehört auch ein praktischer Teil. Bevor die Abschlussprüfung erfolgen kann, müssen in entsprechenden Praktikumseinrichtungen mindestens 1.700 Stunden praktische Ausbildung erfolgt sein.

Die Staatliche Prüfung erfolgt anschließend vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Schule. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Werden beide Prüfungsteile erfolgreich bestanden, darf der Schüler in der Zukunft die Bezeichnung „Ergotherapeut/Ergotherapeutin“ führen.

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