Häufig stellt sich für Menschen, die mit einem regelmäßigen Fitness-Training beginnen wollen, die Frage, wie anstrengend oder intensiv so ein Fitnesstraining überhaupt sein sollte. Ob im Fitnessstudio oder auf der Aschenbahn: man ist entweder (zu) hoch motiviert und mutet seinem Körper zu viel zu, oder es kostet viel Überwindung, um überhaupt regelmäßig zu trainieren.

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Der zweite Fall kann dazu führen, dass das Training zu leicht ausfällt und keinen wirklichen Erfolg bringt. Daher ist eine vernünftige Trainingsplanung vonnöten, um eine grundsätzliche Fitness aufzubauen.

Grundsätzlich lässt sich eine grobe Einteilung in drei Intensitätsstufen treffen, die nachfolgend genauer erläutert werden:

  • Ein „leichtes Training“ lässt sich daran erkennen, dass während des Trainings noch das Sprechen ganzer Sätze möglich ist. Diese Art von Training sollte vor allem als Ausgleich zum harten Training eingesetzt werden.
  • Ein „moderates Training“ kann man daran erkennen, dass während des Trainings nur noch das Sprechen einzelner Worte möglich ist. Ein Training dieser Art sollte maximal alle zwei Tage durchgeführt werden.
  • Ein „hartes Training“ lässt kein Sprechen mehr während des Trainings zu. Diese Trainingseinheit sollte höchstens alle drei Tage durchgeführt werden und durch zwei Einheiten des leichten Trainings dazwischen ausgeglichen werden.

Es gibt sechs wichtige Punkte, die man auf jeden Fall beachten sollte um die richtige Intensität des Trainings zu definieren:

1. Man sollte sich schnell vom Training erholen.
Schnelle Erholung bedeutet in dem Zusammenhang, dass man sich eine halbe Stunde nach dem Training wieder normal fühlen sollte, speziell die Atmung ist hier ein guter Indikator. Sollte die Erholung länger dauern, war das Training wahrscheinlich zu hart und man sollte einige Tage danach ein leichtes Training wählen.

2. Man sollte sich am Ende des Trainings besser fühlen als am Anfang.
Erfolgreiche Trainingseinheiten machen sich dadurch bemerkbar, dass sie ein positives Gefühl erzeugen und dafür sorgen, dass man sich nach dem Training wohler fühlt, dies hilft vor allem dabei ein regelmäßiges Training aufrechtzuerhalten und die Motivation zu bewahren.

3. Ein leichter Muskelkater ist in Ausnahmefällen in Ordnung.
Dieser Zustand sollte allerdings nicht zur Regel werden. Gerade wenn man mit regelmäßigem Fitness-Training beginnt, oder man das Training durch neue Übungen erweitert, kann ein Muskelkater vorkommen. Wenn es dazu kommt, sollte man dem Körper ein bis zwei leichte Trainingstage gönnen, damit die Muskeln sich erholen können.

4. Die Pulsfrequenz sollte sich beim Training erhöhen.
Ein guter Indikator für das richtige Training ist ein gleichmäßiger Anstieg der Pulsfrequenz zu Beginn des Trainings. Falls es nicht zum Anstieg kommt, sollte ein paar Tage ausgesetzt werden, da sich hier zu häufiges, bzw. zu intensives Training zeigt.

5. Die Pulsfrequenz sollte sofort nach dem Training sinken.
Im Idealfall sollte die Pulsfrequenz im Zeitraum von fünf Minuten nach Trainingsende wieder knapp über dem Ruhepuls liegen, dies tritt aber erst nach einiger Zeit des regelmäßigen Trainings ein. Wenig später sollte der Puls wieder bei der Ruhepulsfrequenz angelangt sein.

6. Das Schwitzen sollte kurz nach dem Training aufhören.
Die Schweißproduktion sollte nach kurzer Zeit aufhören, bzw. auf ein Ruhemaß zurückgegangen sein. In diesem Fall ist das Training richtig dosiert. Sollte das Schwitzen bis 20 oder sogar 30 Minuten nach dem Training anhalten, sollte man ein paar Tage ein „leichteres Training“ absolvieren.

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Wenn nach einem Schwangerschaftstest feststeht, dass ein Baby erwartet wird, beginnen viele Frauen damit, sich zu schonen. Selbst Frauen, die noch vor der Schwangerschaft sportlich aktiv waren, schränken ihr Sportprogramm ein. Der Grund hierfür liegt in der Angst, dem Kind zu schaden. Diese Angst ist jedoch unbegründet.

Denn Sport ist auch während der Schwangerschaft günstig für die Gesundheit der Mutter, aber auch des Kindes. Untersuchungen hierzu wurden von der Kansas City University durchgeführt. Die Ergebnisse wurden jetzt in Washington vorgestellt. Danach erhöht sich bei einem ungeborenen Kind, dessen Mutter sich sportlich betätigt, die Fitness. Der Sport der Mutter stärkt das Herz-Kreislauf-System des Kindes.

Für Untersuchungen wurden 61 Frauen zunächst während der Schwangerschaft und danach deren Babys herangezogen. Die eine Hälfte der Frauen schonte sich während der Schwangerschaft, die andere trieb an mindestens drei Tagen in der Woche Sport. Die Babys der Sport treibenden Mütter entwickelt schon als Föten ein starkes Herz, was sich an der Herzfrequenz zeigte. Das Training der Mütter hatte offensichtlich einen positiven Effekt auf die Ungeborenen. Dieser Effekt hielt auch nach der Geburt an, denn die Babys der sportlichen Mütter hatten stärkere Herzen. Hierbei ließ sich ein direkt proportionaler Zusammenhang zwischen der Trainingsintensität und den Auswirkungen auf das Baby erkennen.

Aber nicht nur für die Babys war Sport in der Schwangerschaft gut, auch die Fitness und der allgemeine Gesundheitszustand der sportlichen Mütter war besser als bei denen, die sich schonten. Aus den Untersuchungsergebnissen ist die Empfehlung abzuleiten, dass Schwangere Sport treiben sollten. Ausnahmen sollten nur für Risikoschwangerschaften oder bei der Gefahr einer Frühgeburt gemacht werden.

Eine Gefahr für das Baby durch Sport besteht nicht durch die Bewegung, sondern liegt nur dann vor, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Experten raten Schwangeren daher, unfallträchtige Sportarten zu meiden, aber ansonsten viel Sport zu treiben.

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Ein Vertrag für ein Fitnesscenter ist schnell unterschrieben. Wer seine Entscheidung nicht irgendwann bereuen möchte, sollte auch das Kleingedruckte lesen, bevor er unterschreibt. Die Werbung verspricht vieles, aber nicht alles ist so super und kundenfreundlich wie es den Anschein hat.

Es muss natürlich auch jedem klar sein, dass ein Fitnessstudio ein Wirtschaftsbetrieb ist, der Geld verdienen möchte. Um langfristig kalkulieren zu können, sind die Betreiber von Fitnessstudios daran interessiert, die Laufzeiten der Nutzungsverträge möglichst lange zu gestalten. Meist werden die Laufzeiten auf mindestens ein Jahr angesetzt, oft soll sich der Nutzer aber auch für 24 Monate binden. Nach dem Gesetz sind allerdings gewisse Grenzen zu beachten.

So darf die Laufzeit eines solchen Vertrages längsten zwei Jahre betragen, eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages darf sich auf maximal ein weiteres Jahr belaufen und die Kündigungsfrist darf nicht über drei Monate hinaus ausgedehnt werden.

Wer sich also für zwei Jahre an ein bestimmtes Fitnessstudio bindet, kann mit einer Frist von längstens drei Monaten vor dem Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen und den Vertrag beenden. Wer nicht kündigt oder die Kündigungsfrist verpasst, muss sich ein weiteres Jahr am Vertrag festhalten lassen. Er kann dann vor Ablauf dieses zusätzlichen Verlängerungsjahres mit einer Frist von längstens drei Monaten kündigen. Kündigt er wieder nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein einziger Tag zu spät und die Kündigung ist unwirksam. Wenn der Vertrag also beispielsweise zum 31.12.2011 enden soll, muss bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis spätestens zum 30. September gekündigt werden.

Achtung vor dem Kleingedruckten

Oft wird mit einem günstigen Monatsbeitrag geworben. Kleingedruckt finden sich dann aber immer wieder der Hinweis, dass der Betreiber bei Abschluss des Nutzungsvertrages eine zusätzliche Verwaltungsgebühr und eine Gebühr für die Überlassung einer Kundenkarte berechnet. Dies sind zwar einmalige Leistungen, die sich in die Monatspauschale nicht unbedingt einrechnen lassen, sie verteuern aber den anfänglichen Start ins Vergnügen.

Teilweise wird auch eine jährlich anfallende Trainingspauschale in Rechnung gestellt oder andere oft eigentlich selbstverständliche Serviceleistungen extra berechnet. Diese Zusatzgebühren dienen letztlich nur dazu, den Monatsbeitrag gering zu halten und diesen über den Umweg von Sonderzahlungen zusätzlich zu erhöhen. Wettbewerbsrechtlich ist dies grundsätzlich unzulässig, da zwangsläufig anfallende Kosten immer in den eigentlichen Endpreis einzurechnen sind. Nur so sind die Preise verschiedener Anbieter miteinander unmittelbar vergleichbar.

Wer seinen Vertrag kündigen möchte, sollte dies, soweit es in den AGB nicht ohnehin vorgesehen ist, immer in schriftlicher Form tun. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung persönlich übergeben werden. Der Empfänger sollte auf einer Kopie des Kündigungsschreibens den Empfang schriftlich bestätigen. Auch die Rückgabe einer Kundenkarte sollte dann bald erfolgen – manche Betreiber buchen sonst als letztes „Geschenk“ noch eine horrende Gebühr für die Nicht-Rückgabe in einem bestimmten Zeitraum nach der Kündigung ab.

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