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Was vielen wohl nicht bekannt sein dürfte, ist, dass man die Kosten für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann.

Aber halt! Es gibt da doch ein paar zwingende Voraussetzungen, bevor der Fiskus sich erbarmt und Steuergeschenke macht.

Die Tatsache, dass man von Sport- und Gesundheitsverlangen durchtränkt ins Fitnessstudio eilt, ist keine Qualifikation für die Steuererstattung.

Erforderlich dagegen ist ein amts- und/oder vertrauensärztliches Attest, das bescheinigt, dass man einen hoffnungslos kaputten Rücken hat, der nur durch Medizin und gleichzeitiges Training wieder zurechtzu“rücken“ ist.

Die nächste Hürde im Parcour: Alleine ins Studio gehen gilt nicht; das Training muss immer unter der Aufsicht eines Arztes oder Krankengymnasten erfolgen.

Auch theoretische Instruktionen, wie der Trainingsverlauf zu gestalten ist, verbunden mit einschlägigen Kontrollen zur medizinischen Qualitätssicherung, sind weit entfernt von den steueramtlichen Qualifikationserfordernissen.

Aber damit nicht genug!

Der geplagte Steuerpatient muss zudem noch glaubhaft nachweisen können, dass keine Krankenkasse die physiotherapeutischen Maßnahmen im Fitness-Studio hat übernehmen wollen. Das geht auf keinen Rücken…!

Wer es ganz genau wissen will: Urteil des BFH vom 14.8.1997; III R 67/96; Wirtschaftswoche Heft 44/97, Seite 285

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Fitnesskurse werden seit einigen Jahren als vorbeugende Maßnahmen von den meisten Krankenkassen nicht nur befürwortet sondern in einigen Fällen sogar finanziell belohnt.

Die großen Krankenkassen wie die AOK, DAK oder die TK informieren auf ihren Webseiten über die Präventionskurse, deren Kosten sie übernehmen.

Rückenleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten der westlichen Industriestaaten. Bewegungsmangel und falsche Ernährung sind wichtige Ursachen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat in seinem „Leitfaden Prävention“ die Kriterien für die „Fitness“-Kurse festgelegt, die von den Krankenkassen bezuschusst werden. Demnach sollen die Maßnahmen bestimmte Krankheiten vorbeugen sowie Therapien unterstützen.

Dazu erklärte Ann Marini von der GKV, dass viele Beschwerden bei ausreichender Bewegung gar nicht erst entstehen würden und die Kurse daher eine sinnvolle und zugleich Kosten sparende Investitionen für die Krankenkassen seien.

Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Einige bieten die Kostenübernahme für Aqua-Fitness oder Nordic Walking zur Prävention von Rückenbeschwerden an. Aber auch Marathontraining oder Joggen zur Vorbeugung von Herz- und Kreislaufkrankheiten wird von einigen Kassen finanziert. Dazu gehören zur Stressbewältigung ebenfalls Yoga oder Thai Chi.

Um solche Kurse durchführen zu dürfen, werden oft Trainer mit abgeschlossenem Studium (z.B. Sportwissenschaftler, Sport) oder Physiotherapeuten verlangt Die Kursleiter müssen manchmal neben ihrer sporttherapeutischen Ausbildung weitere spezifische Zusatzqualifikationen vorweisen können. Eine Fitness-Trainer Ausbildung reicht oftmals nicht.

Viele Krankenkassen veranstalten selbst Kurse oder auch so genannte Gesundheitscamps und werben mit individuellen Bonusprogrammen. So bieten sie ihren Versicherten oftmals die Möglichkeit, ihre Fitness durch regelrechte Gesundheitsreisen zu stärken. Vergleiche lohnen sich.

Übrigens: Wenn Sie konkrete Beschwerden haben, kann Ihr Arzt auch Krankengymnastik am Gerät (Medizinische Trainingstherapie) oder auch das sog. Funktionstraining verordnen.

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