• Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
Der Fitnessberater
  • Leistungsfähig ab 50
  • Training
    • Krafttraining
    • Ausdauer
    • Beweglichkeit
    • Trainingsplanung
    • Fitnessübungen
  • Gesundheit
    • Körperfett reduzieren
    • Ernährung
    • Trainingstherapie
  • Projekt 2026
  • Blog
  • Fitnessberater-Brief
  • Menü Menü
Allgemein, Fitnesskurse

Fitnessstudios: Verbrauchertipps

Ein Vertrag für ein Fitnesscenter ist schnell unterschrieben. Wer seine Entscheidung nicht irgendwann bereuen möchte, sollte auch das Kleingedruckte lesen, bevor er unterschreibt. Die Werbung verspricht vieles, aber nicht alles ist so super und kundenfreundlich wie es den Anschein hat.

Es muss natürlich auch jedem klar sein, dass ein Fitnessstudio ein Wirtschaftsbetrieb ist, der Geld verdienen möchte. Um langfristig kalkulieren zu können, sind die Betreiber von Fitnessstudios daran interessiert, die Laufzeiten der Nutzungsverträge möglichst lange zu gestalten. Meist werden die Laufzeiten auf mindestens ein Jahr angesetzt, oft soll sich der Nutzer aber auch für 24 Monate binden. Nach dem Gesetz sind allerdings gewisse Grenzen zu beachten.

So darf die Laufzeit eines solchen Vertrages längsten zwei Jahre betragen, eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages darf sich auf maximal ein weiteres Jahr belaufen und die Kündigungsfrist darf nicht über drei Monate hinaus ausgedehnt werden.

Wer sich also für zwei Jahre an ein bestimmtes Fitnessstudio bindet, kann mit einer Frist von längstens drei Monaten vor dem Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen und den Vertrag beenden. Wer nicht kündigt oder die Kündigungsfrist verpasst, muss sich ein weiteres Jahr am Vertrag festhalten lassen. Er kann dann vor Ablauf dieses zusätzlichen Verlängerungsjahres mit einer Frist von längstens drei Monaten kündigen. Kündigt er wieder nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein einziger Tag zu spät und die Kündigung ist unwirksam. Wenn der Vertrag also beispielsweise zum 31.12.2011 enden soll, muss bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis spätestens zum 30. September gekündigt werden.

Achtung vor dem Kleingedruckten

Oft wird mit einem günstigen Monatsbeitrag geworben. Kleingedruckt finden sich dann aber immer wieder der Hinweis, dass der Betreiber bei Abschluss des Nutzungsvertrages eine zusätzliche Verwaltungsgebühr und eine Gebühr für die Überlassung einer Kundenkarte berechnet. Dies sind zwar einmalige Leistungen, die sich in die Monatspauschale nicht unbedingt einrechnen lassen, sie verteuern aber den anfänglichen Start ins Vergnügen.

Teilweise wird auch eine jährlich anfallende Trainingspauschale in Rechnung gestellt oder andere oft eigentlich selbstverständliche Serviceleistungen extra berechnet. Diese Zusatzgebühren dienen letztlich nur dazu, den Monatsbeitrag gering zu halten und diesen über den Umweg von Sonderzahlungen zusätzlich zu erhöhen. Wettbewerbsrechtlich ist dies grundsätzlich unzulässig, da zwangsläufig anfallende Kosten immer in den eigentlichen Endpreis einzurechnen sind. Nur so sind die Preise verschiedener Anbieter miteinander unmittelbar vergleichbar.

Wer seinen Vertrag kündigen möchte, sollte dies, soweit es in den AGB nicht ohnehin vorgesehen ist, immer in schriftlicher Form tun. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung persönlich übergeben werden. Der Empfänger sollte auf einer Kopie des Kündigungsschreibens den Empfang schriftlich bestätigen. Auch die Rückgabe einer Kundenkarte sollte dann bald erfolgen – manche Betreiber buchen sonst als letztes „Geschenk“ noch eine horrende Gebühr für die Nicht-Rückgabe in einem bestimmten Zeitraum nach der Kündigung ab.

Übrigens: Wenn Dich solche Informationen interessieren, dann fordere unbedingt meinen kostenlosen Fitness-Newsletter dazu an:

Rene Gräber:

Ihre Hilfe für die Naturheilkunde und eine menschliche Medizin! Dieser Blog ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Ich (René Gräber) investiere allerdings viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des "Medizin-Mainstreams" anbieten zu können. Ich freue mich daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Setzen Sie zum Beispiel einen Link zu diesem Beitrag oder unterstützen Sie diese Arbeit mit Geld. Für mehr Informationen klicken Sie bitte HIER.

16. Juni 2011/2 Kommentare/von René Gräber
Schlagworte: Fitnesscenter, Fitnessstudio, Hilfe, Tipps, Vertrag
https://www.der-fitnessberater.de/wp-content/uploads/2011/06/traning-fitness-fitnessstudio-mann-frau.jpg 427 640 René Gräber https://www.der-fitnessberater.de/wp-content/uploads/2025/07/yamlog-300x87.png René Gräber2011-06-16 13:04:032024-10-23 07:58:49Fitnessstudios: Verbrauchertipps
Das könnte Dich auch interessieren
Wie Sie Ihr Fitnessstudio von der Steuer absetzen können
Front-Kniebeuge mit Langhantel Wie anstrengend soll ein Fitness-Training sein?
Slim Belly – zur gezielten Abnahme am Bauch?
Krafttraining im Fitnessstudio - hier: Beinpresse Eine Stunde Fitness-Studio pro Woche senkt Risiko für ein metabolisches Syndrom
Fitness-Studios erhalten ein Güte-Siegel
Fitnessziele – Woran viele scheitern
2 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wer schreibt hier

Mein Name ist René Gräber. Ich bin Naturheilkundler und Sportwissenschaftler und seit 1998 in eigener Praxis tätig. Seit über 25 Jahren beschäftige ich mich mit der Frage, was Menschen körperlich leistungsfähig und geistig klar hält – auch jenseits der 50. Krafttraining, Stoffwechsel und Gehirngesundheit stehen dabei im Mittelpunkt. Auf der-fitnessberater.de teile ich Studien, Praxiserfahrungen und klare Einordnungen – ohne Fitnessmythen, ohne Marketinglärm, dafür mit Fokus auf das, was tatsächlich wirkt.

Kategorien

  • Allgemein
  • Ausdauer
  • Beschwerden
  • Beweglichkeit
  • Ernährung
  • Fitness-Tests
  • Fitnesskurse
  • Fitnessübungen
  • Gesundheit
  • Kraft
  • Nahrungsergänzungen
  • Trainingsmethoden
  • Trainingsplanung
  • Uncategorized
  • Wettkämpfe

Einstieg

Projekt 2026

Fitter werden

Grundlagen der Trainingslehre

Fitnessübungen

Neueste Beiträge

Training & Gesundheit

Krafttraining

Ausdauertraining

Beweglichkeit

Trainingsplanung

Ernährung

Beschwerden

Medizinische Trainingstherapie

René Gräber

Über René Gräber

Fitnessberater-Brief erhalten

© Copyright - Der Fitnessberater
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
Link to: Core Training Link to: Core Training Core Training Link to: Wie anstrengend soll ein Fitness-Training sein? Link to: Wie anstrengend soll ein Fitness-Training sein? Front-Kniebeuge mit LanghantelWie anstrengend soll ein Fitness-Training sein?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies. Eingebettete YouTube-Videos und andere externe Inhalte werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über die Datenschutz-Einstellungen ändern.

Alle akzeptierenNur NotwendigeEinstellungen

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Privacy Policy
Einstellungen speichernNur notwendige