Wie Sie Ihr Fitnessstudio von der Steuer absetzen können

Was vielen wohl nicht bekannt sein dürfte, ist, dass man die Kosten für ein Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann.

Aber halt! Es gibt da doch ein paar zwingende Voraussetzungen, bevor der Fiskus sich erbarmt und Steuergeschenke macht.

Die Tatsache, dass man von Sport- und Gesundheitsverlangen durchtränkt ins Fitnessstudio eilt, ist keine Qualifikation für die Steuererstattung.

Erforderlich dagegen ist ein amts- und/oder vertrauensärztliches Attest, das bescheinigt, dass man einen hoffnungslos kaputten Rücken hat, der nur durch Medizin und gleichzeitiges Training wieder zurechtzu“rücken“ ist.

Die nächste Hürde im Parcour: Alleine ins Studio gehen gilt nicht; das Training muss immer unter der Aufsicht eines Arztes oder Krankengymnasten erfolgen.

Auch theoretische Instruktionen, wie der Trainingsverlauf zu gestalten ist, verbunden mit einschlägigen Kontrollen zur medizinischen Qualitätssicherung, sind weit entfernt von den steueramtlichen Qualifikationserfordernissen.

Aber damit nicht genug!

Der geplagte Steuerpatient muss zudem noch glaubhaft nachweisen können, dass keine Krankenkasse die physiotherapeutischen Maßnahmen im Fitness-Studio hat übernehmen wollen. Das geht auf keinen Rücken…!

Wer es ganz genau wissen will: Urteil des BFH vom 14.8.1997; III R 67/96; Wirtschaftswoche Heft 44/97, Seite 285

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2 Kommentare
  1. Enrico
    Enrico sagte:

    Hallo Rene,

    wie immer hast du einen interessanten Artikel geschrieben.

    Da sind wirklich einige Hürden zu überwinden, aber wer es wirklich durchsetzen will, muss es probieren.

    Meiner Meinung nach sollte jeder dennoch bereit sein etwas Geld für seine Gesundheit in die Hand zu nehmen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Fernseher vor der Fußball WM über die Ladentische gehen.

    Bei der gesunden Ernährung oder beim Fitness sollte man nicht wirklich sparen, die Auswirkungen sehen wir ja bereits.

    Liebe Grüße

    Enrico

    Antworten

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